Stand: April 2026
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Pfandgeschäfte werden direkt zwischen Pfandgeber und Geldgeber abgeschlossen. Pfandly stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Parteien sind selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Der Pfandgeber bestätigt, rechtmässiger Eigentümer des verpfändeten Gegenstands zu sein. Bei Nicht-Rückzahlung innert der vereinbarten Frist geht der Gegenstand gemäss Pfandvertrag in das Eigentum des Geldgebers über. Pfandly übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Streitigkeiten zwischen den Parteien.
Die Zinssätze werden zwischen den Parteien frei vereinbart, maximal jedoch 12% pro Monat. Pfandly erhebt aktuell keine Plattformgebühren. Zinserträge sind steuerlich zu deklarieren.
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Pfandly kann diese AGB jederzeit anpassen. Nutzer werden über Änderungen per E-Mail informiert. Die weitere Nutzung der Plattform nach Änderung gilt als Zustimmung.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Pfandly in der Schweiz.
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